
Allgemeine Vertragsbedingungen
Möbelhaus Käthe MEYERHOFF GmbH,
Hördorfer Weg 33-37,
27711 Osterholz-Scharmbeck,
Postanschrift: Postfach 12 65,
27702 Osterholz-Scharmbeck,
Telefonnummer: 0 47 91 - 804 0,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode HRB 204035,
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Fromme,
USt-Identifikations-Nr.: DE 280765728
Hördorfer Weg 33-37,
27711 Osterholz-Scharmbeck,
Postanschrift: Postfach 12 65,
27702 Osterholz-Scharmbeck,
Telefonnummer: 0 47 91 - 804 0,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode HRB 204035,
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Fromme,
USt-Identifikations-Nr.: DE 280765728
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Möbelhaus Käthe MEYERHOFF GmbH (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragsabschluss im Online-Shop
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop gibt der Anbieter noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese zunächst unverbindlich über eine Schaltfläche in den Warenkorb legen. Vor Absenden der verbindlichen Erklärung des Kunden, kann dieser den Warenkorb jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf die Button „Datenschutzhinweise gelesen“ und „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von dem Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.2 Vertragsabschluss in und außerhalb von Geschäftsräumen Verträge werden außerhalb von Geschäftsräumen in der Regel auf die Weise geschlossen, dass der Anbieter einen ausgedruckten Vertragstext nebst AGB und Datenschutzinformationsblatt vorlegt (Angebot) und der Kunde diesen durch Unterschrift annimmt (Annahme). Darüber hinaus kann ein Vertrag auch dadurch geschlossen werden, dass der Anbieter den Vertragstext nebst AGB und Datenschutzinformationsblatt digital anzeigt (Angebot) und der Kunde diesen durch digitale Unterschrift auf einem sogenannten Unterschriften-Pad annimmt (Annahme).
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.2 Vertragsabschluss in und außerhalb von Geschäftsräumen Verträge werden außerhalb von Geschäftsräumen in der Regel auf die Weise geschlossen, dass der Anbieter einen ausgedruckten Vertragstext nebst AGB und Datenschutzinformationsblatt vorlegt (Angebot) und der Kunde diesen durch Unterschrift annimmt (Annahme). Darüber hinaus kann ein Vertrag auch dadurch geschlossen werden, dass der Anbieter den Vertragstext nebst AGB und Datenschutzinformationsblatt digital anzeigt (Angebot) und der Kunde diesen durch digitale Unterschrift auf einem sogenannten Unterschriften-Pad annimmt (Annahme).
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3. Leistungsgegenstand; Pflichten des Kunden
3.1 Serienmäßig hergestellte Möbel verkauft der Anbieter nach Muster oder Abbildung. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einem Maß gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Waren gestellt werden können.
Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen sind vertragsgemäß, ebenso das Entstehen üblicher Gebrauchsspuren durch den Käufer bzw. Nutzer, wie etwa bei Sitzmöbeln Faltenbildungen.
Ebenso bleiben handelsübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vertragsgemäß hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
Auch für den Kunden zumutbare Abweichungen von Maßdaten sind im Rahmen handelsüblicher und zumutbarer Toleranzen vertragsgemäß.
3.2 Soweit eine Montage von An- und Einbauteilen vereinbart ist, beschränkt sich unsere Verpflichtung lediglich auf die Montage unter normalen Bedingungen. Der Anbieter hat keinerlei Prüfungspflicht wegen der Eignung der Wände oder dergleichen; dem Kunden obliegt allein, geeignete Voraussetzungen (insbesondere Wand- und Bodeneigenschaften, Positionierung von Steckdosen, Wandöffnungen und Frisch- und Abwasserleitungen) für die vereinbarte Montage sicherzustellen. Es obliegt dem Kunden vom Anbieter bereitgestellte Planungsskizzen gründlich auf Richtigkeit zu prüfen und den Anbieter über Abweichungen der Räumlichkeiten zu informieren. Individuell kann ein höheres Leistungsmaß bei der Montage vereinbart werden.
3.3 Der Kunde gibt dem Anbieter für den Aufstellungsort die richtigen Maße an. Kosten, die sich für den Anbieter aus späteren Änderungen ergeben, werden dem Kunden berechnet.
3.4 Die Monteure des Anbieters sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hinausgehen. Sie haben hierfür keine Vollmacht. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von Monteuren des Anbieters ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
3.2 Soweit eine Montage von An- und Einbauteilen vereinbart ist, beschränkt sich unsere Verpflichtung lediglich auf die Montage unter normalen Bedingungen. Der Anbieter hat keinerlei Prüfungspflicht wegen der Eignung der Wände oder dergleichen; dem Kunden obliegt allein, geeignete Voraussetzungen (insbesondere Wand- und Bodeneigenschaften, Positionierung von Steckdosen, Wandöffnungen und Frisch- und Abwasserleitungen) für die vereinbarte Montage sicherzustellen. Es obliegt dem Kunden vom Anbieter bereitgestellte Planungsskizzen gründlich auf Richtigkeit zu prüfen und den Anbieter über Abweichungen der Räumlichkeiten zu informieren. Individuell kann ein höheres Leistungsmaß bei der Montage vereinbart werden.
3.3 Der Kunde gibt dem Anbieter für den Aufstellungsort die richtigen Maße an. Kosten, die sich für den Anbieter aus späteren Änderungen ergeben, werden dem Kunden berechnet.
3.4 Die Monteure des Anbieters sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hinausgehen. Sie haben hierfür keine Vollmacht. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von Monteuren des Anbieters ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
4. Lieferung, Warenverfügbarkeit
4.1 Von dem Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises mit Ausnahme des Rechnungskaufs vorausgesetzt. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie zehn Wochen.
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und stellen lediglich Circa-Angaben dar, keinesfalls ist damit ein Fixtermin verbunden, es sei denn wir sichern verbindliche Lieferfristen ausdrücklich zu. Ist ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart oder Lieferung „auf Abruf“ vorgesehen, so hat der Käufer den gewünschten Liefertermin mindestens zwölf Werktage vorher anzugeben.
4.2 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
4.3 Hat der Käufer eine Anzahlung zu leisten, werden nichtvorrätige Waren erst nach Eingang der Anzahlung bei uns beim Lieferanten bestellt (vgl. 4.5). Der Anbieter ist nicht verpflichtet bei Lieferzeiträumen von mehr als vier Monaten, gegenüber Unternehmern als Kunden zwei Monate nach dem Vertragsschluss die Ware sofort zu bestellen und einzulagern. Vielmehr ist der Anbieter berechtigt die Ware in diesen Fällen so zu bestellen, dass sie bei üblichen Lieferzeiten bei dem Anbieter verfügbar und damit an den Kunden lieferbar ist. Sollte die Ware infolgedessen nicht mehr zu beschaffen sein, ist der Kunde mit einer vergleichbaren Leistung einverstanden; ist die Leistung nicht vergleichbar, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
4.4 Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und hier auch eine Lieferadresse angeben können.
4.5 Ist eine Lieferung und Montage vereinbart, bezieht sich die Lieferung nur auf die normale Möglichkeit der Verbringung auf den Standort. Die Möbel müssen sich durch ausreichend lichte Türen, Flure und Räume an den Aufstellungsort insbesondere ohne Hilfsmittel, wie Kräne, Außenaufzüge etc. transportieren lassen. Der Kunde hat 6 sicherzustellen, dass eine solche Lieferung möglich ist. Stellt sich heraus, dass eine solche Lieferung nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Lieferung und Montage.
4.6 Ist ein Versand der Ware vereinbart erfolgt dieser per Postversand oder per Spedition. Das Versandrisiko trägt der Anbieter nur, wenn der Kunde Verbraucher ist. Wird der Versand mit einer Spedition vereinbart, erfolgt der Versand bis an den Verwendungsort, wobei sich der Versand nur auf die normale Möglichkeit der Verbringung auf den Standort bezieht. Die Möbel müssen sich durch ausreichend lichte Türen, Flure und Räume an den Aufstellungsort insbesondere ohne Hilfsmittel, wie Kräne, Außenaufzüge etc. transportieren lassen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein solcher Versand möglich ist. Stellt sich heraus, dass ein solcher Versand nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für den Versand.
4.7 Zu Teillieferungen ist der Anbieter berechtigt, es sei denn, dies ist dem Käufer nicht zumutbar.
4.8 Kommt der Anbieter in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen des Schuldrechts. Verzögert sich die Leistung wegen vom Anbieter nicht zu vertretender Störungen im Geschäftsbetrieb des Lieferanten oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere durch Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen, Beantragung des Insolvenzverfahrens, Pandemien sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
4.9 Eine Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, sofern die etwaig mit dem Kunden vereinbarte Anzahlung beim Anbieter eingegangen ist, d.h., dass sich bei festen Lieferterminen dieser um den Zeitraum zwischen vereinbartem und tatsächlichem Eingang der Anzahlung verlängert.
4.2 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
4.3 Hat der Käufer eine Anzahlung zu leisten, werden nichtvorrätige Waren erst nach Eingang der Anzahlung bei uns beim Lieferanten bestellt (vgl. 4.5). Der Anbieter ist nicht verpflichtet bei Lieferzeiträumen von mehr als vier Monaten, gegenüber Unternehmern als Kunden zwei Monate nach dem Vertragsschluss die Ware sofort zu bestellen und einzulagern. Vielmehr ist der Anbieter berechtigt die Ware in diesen Fällen so zu bestellen, dass sie bei üblichen Lieferzeiten bei dem Anbieter verfügbar und damit an den Kunden lieferbar ist. Sollte die Ware infolgedessen nicht mehr zu beschaffen sein, ist der Kunde mit einer vergleichbaren Leistung einverstanden; ist die Leistung nicht vergleichbar, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
4.4 Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und hier auch eine Lieferadresse angeben können.
4.5 Ist eine Lieferung und Montage vereinbart, bezieht sich die Lieferung nur auf die normale Möglichkeit der Verbringung auf den Standort. Die Möbel müssen sich durch ausreichend lichte Türen, Flure und Räume an den Aufstellungsort insbesondere ohne Hilfsmittel, wie Kräne, Außenaufzüge etc. transportieren lassen. Der Kunde hat 6 sicherzustellen, dass eine solche Lieferung möglich ist. Stellt sich heraus, dass eine solche Lieferung nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für Lieferung und Montage.
4.6 Ist ein Versand der Ware vereinbart erfolgt dieser per Postversand oder per Spedition. Das Versandrisiko trägt der Anbieter nur, wenn der Kunde Verbraucher ist. Wird der Versand mit einer Spedition vereinbart, erfolgt der Versand bis an den Verwendungsort, wobei sich der Versand nur auf die normale Möglichkeit der Verbringung auf den Standort bezieht. Die Möbel müssen sich durch ausreichend lichte Türen, Flure und Räume an den Aufstellungsort insbesondere ohne Hilfsmittel, wie Kräne, Außenaufzüge etc. transportieren lassen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein solcher Versand möglich ist. Stellt sich heraus, dass ein solcher Versand nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für den Versand.
4.7 Zu Teillieferungen ist der Anbieter berechtigt, es sei denn, dies ist dem Käufer nicht zumutbar.
4.8 Kommt der Anbieter in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen des Schuldrechts. Verzögert sich die Leistung wegen vom Anbieter nicht zu vertretender Störungen im Geschäftsbetrieb des Lieferanten oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere durch Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen, Beantragung des Insolvenzverfahrens, Pandemien sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
4.9 Eine Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, sofern die etwaig mit dem Kunden vereinbarte Anzahlung beim Anbieter eingegangen ist, d.h., dass sich bei festen Lieferterminen dieser um den Zeitraum zwischen vereinbartem und tatsächlichem Eingang der Anzahlung verlängert.
5. Preise, Lieferkosten, Versandkosten, Service-Kosten, Mahnkosten
5.1 Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer bis zur Lieferung wird der Differenzbetrag nachbelastet, sofern die Umsatzsteuer für den Kaufvertrag höher ist als die zunächst ausgewiesene und zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Gegenüber Unternehmern ist hingegen der Nettopreis zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsatzsteuer maßgeblich.
5.2 Bei Verträgen, bei denen die vertraglich vereinbarte Lieferung länger als vier Monate nach Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgen soll, findet eine Preisanpassung statt, wenn sich die Netto-Einkaufspreise für den Anbieter im Vergleich zum Vertragsschlussdatum erhöht haben. Dem Kunden ist die Veränderung nachzuweisen. Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Frist von vier Monaten auf zwei Monate. Bei mehreren Preiskomponenten muss sich per Saldo eine Preiserhöhung ergeben. Ziffer 4.1 bleibt unbenommen.
5.3 Für jede Mahnung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 €, ist der Schuldner kein Verbraucher, kann bei Verzug eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB) berechnet werden.
5.4 Bei einer Teillieferung sind wir berechtigt, eine Teilrechnung zu stellen.
5.5 Wird der Vertrag über den Onlineshop des Anbieters geschlossen, werden die entsprechenden Versandkosten und Kosten für Lieferung und Montage dem Kunden im Online-Shop im Bestellformular und sonst im Vertragstext angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Letzteres gilt ausgenommen der zusätzlichen Kosten, die dem Besteller als Verbraucher entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung, als die vom Anbieter angebotene günstige Standardlieferung entschieden hat. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
5.6 Enthält der Vertrag verbrauchsabhängige Positionen (z. B. Auslegeware) und kann deshalb bei Vertragsabschluss lediglich der Einzelpreis in den Vertrag aufgenommen werden, sind wir berechtigt, nach Auftragsausführung Materialverbrauch und Gesamtpreis in den Kaufvertrag nachträglich einzufügen.
5.7 Ist eine Selbstabholung vereinbart worden, hat der Kunde den Kaufgegenstand auf seine Kosten aus dem Lager des Anbieters abzuholen. Vorher ist die Ware vollständig an der Kasse des Anbieters zu bezahlen.
5.8 Nur wenn der Versand per Post oder Spedition vereinbart worden ist, hat der Kunde auch die Kosten für den Versand per Post und Spedition zu tragen. Die Ware ist vor Versand durch den Kunden zu bezahlen
5.9 Nur wenn die Lieferung und Montage vereinbart worden ist, beinhaltet der Kaufpreis auch die Lieferung, Aufstellung und Montage des Kaufgegenstandes, ausgenommen anfallende Elektro- und/oder Klempnerarbeiten, die der Kunde gesondert zu bezahlen hat. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss hinsichtlich Lieferung und Montage eine Änderung, wird ihm der Mehrpreis zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses nachberechnet. Die bei der Montage anfallenden Elektro- und Klempnerarbeiten werden dem Käufer berechnet, sofern kein Servicepaket Vertragsbestandteil ist, welches derartige Leistungen durch uns umfasst. Der Kaufpreis ist spätestens nach Anlieferung und Einbau der Gegenstände ohne Abzug zu bezahlen.
5.10 Andere Leistungsstandards zwischen dem Preis für die Selbstabholung und der Lieferung und Montage als auch oberhalb des Preises für Lieferung und Montage müssen ausdrücklich vereinbart werden.
5.2 Bei Verträgen, bei denen die vertraglich vereinbarte Lieferung länger als vier Monate nach Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgen soll, findet eine Preisanpassung statt, wenn sich die Netto-Einkaufspreise für den Anbieter im Vergleich zum Vertragsschlussdatum erhöht haben. Dem Kunden ist die Veränderung nachzuweisen. Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Frist von vier Monaten auf zwei Monate. Bei mehreren Preiskomponenten muss sich per Saldo eine Preiserhöhung ergeben. Ziffer 4.1 bleibt unbenommen.
5.3 Für jede Mahnung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 €, ist der Schuldner kein Verbraucher, kann bei Verzug eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB) berechnet werden.
5.4 Bei einer Teillieferung sind wir berechtigt, eine Teilrechnung zu stellen.
5.5 Wird der Vertrag über den Onlineshop des Anbieters geschlossen, werden die entsprechenden Versandkosten und Kosten für Lieferung und Montage dem Kunden im Online-Shop im Bestellformular und sonst im Vertragstext angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Letzteres gilt ausgenommen der zusätzlichen Kosten, die dem Besteller als Verbraucher entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung, als die vom Anbieter angebotene günstige Standardlieferung entschieden hat. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
5.6 Enthält der Vertrag verbrauchsabhängige Positionen (z. B. Auslegeware) und kann deshalb bei Vertragsabschluss lediglich der Einzelpreis in den Vertrag aufgenommen werden, sind wir berechtigt, nach Auftragsausführung Materialverbrauch und Gesamtpreis in den Kaufvertrag nachträglich einzufügen.
5.7 Ist eine Selbstabholung vereinbart worden, hat der Kunde den Kaufgegenstand auf seine Kosten aus dem Lager des Anbieters abzuholen. Vorher ist die Ware vollständig an der Kasse des Anbieters zu bezahlen.
5.8 Nur wenn der Versand per Post oder Spedition vereinbart worden ist, hat der Kunde auch die Kosten für den Versand per Post und Spedition zu tragen. Die Ware ist vor Versand durch den Kunden zu bezahlen
5.9 Nur wenn die Lieferung und Montage vereinbart worden ist, beinhaltet der Kaufpreis auch die Lieferung, Aufstellung und Montage des Kaufgegenstandes, ausgenommen anfallende Elektro- und/oder Klempnerarbeiten, die der Kunde gesondert zu bezahlen hat. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss hinsichtlich Lieferung und Montage eine Änderung, wird ihm der Mehrpreis zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses nachberechnet. Die bei der Montage anfallenden Elektro- und Klempnerarbeiten werden dem Käufer berechnet, sofern kein Servicepaket Vertragsbestandteil ist, welches derartige Leistungen durch uns umfasst. Der Kaufpreis ist spätestens nach Anlieferung und Einbau der Gegenstände ohne Abzug zu bezahlen.
5.10 Andere Leistungsstandards zwischen dem Preis für die Selbstabholung und der Lieferung und Montage als auch oberhalb des Preises für Lieferung und Montage müssen ausdrücklich vereinbart werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Anbieters.
Der Kunde verpflichtet sich, Eigentum des Anbieters auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger ggf. auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Anbieter unverzüglich in Textform (Brief, E-Mail oder Telefax) mitzuteilen, bei Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Die Eigentumsrechte des Anbieters werden auch durch festen Einbau von Einrichtungsgegenständen in Räumlichkeiten des Kunden nicht berührt. Der Kunde vereinbart mit uns, dass ein derartiger Einbau nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für den Anbieter unentgeltlich und hat sie gegen Gefahren wie Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm etc. im üblichen Umfang zu versichern.
Im Fall der Nichteinhaltung der vorstehenden Verpflichtungen bezüglich des Eigentumsvorbehaltes durch den Kunden hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Übersteigt der Wert der dem Anbieter zur Verfügung stehenden Sicherheiten die jeweiligen Gesamtforderungen (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) um mehr als realisierbare 10 %, wird der Anbieter darüberhinausgehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Anbieters freigeben.
6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmern sind, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt zusätzlich zur Sicherung aller offenen Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Anbieter.
6.3 Gegenüber Kunden, die Unternehmen sind, gilt zusätzlich was folgt: Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Kunde darf bis auf Widerruf die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bearbeiten oder verkaufen (nicht aber verpfänden oder zur Sicherung übereignen), solange der Kunde nicht mit seinen Zahlungen im Rückstand ist oder seine Zahlungen eingestellt hat. Verarbeitet oder bearbeitet der Kunde unsere Waren, tut er das für den Anbieter, ohne dass der Anbieter daraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Waren, steht dem Anbieter der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermehrung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an einer neuen Sache, so sind sich Kunde und Anbieter darüber einig, dass der Kunde dem Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware einräumt. Durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.
6.4 Gegenüber Kunden, die Unternehmen sind, gilt zusätzlich was folgt: Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften und sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, schon jetzt mit allen Nebenrechten an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Die Abtretung dient der Absicherung offener Forderungen des Anbieters gegen den Kunden. Ungeachtet der Abtretung und unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs durch den Anbieter ist der Kunde berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Auf Verlangen des Anbieters hin verpflichtet sich der Kunde, seine Abnehmer sofort von den Eigentumsrechten des Anbieters und den Abtretungen an den Anbieter zu unterrichten, dem Anbieter die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen und die Überprüfung zu gestatten. Beträge wie Barzahlungen, Überweisungen, Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel, die aus den an den Anbieter abgetretenen Forderungen noch beim Kunden eingehen, verwaltet der Kunde nur treuhänderisch für den Anbieter und sind gesondert zu verwahren und unverzüglich an den Anbieter weiterzugeben. Der Anbieter verpflichten sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder Zahlungseinstellungen gegeben sind.
6.5 In der Rücknahme oder Pfändung von Waren durch den Anbieter liegt nur dann ein Rücktritt, wenn der Anbieter das ausdrücklich erklärt; aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware kann der Anbieter sich freihändig befriedigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen muss der Kunde den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unterrichten; die Interventionskosten trägt der Kunde.
6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmern sind, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt zusätzlich zur Sicherung aller offenen Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Anbieter.
6.3 Gegenüber Kunden, die Unternehmen sind, gilt zusätzlich was folgt: Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Kunde darf bis auf Widerruf die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bearbeiten oder verkaufen (nicht aber verpfänden oder zur Sicherung übereignen), solange der Kunde nicht mit seinen Zahlungen im Rückstand ist oder seine Zahlungen eingestellt hat. Verarbeitet oder bearbeitet der Kunde unsere Waren, tut er das für den Anbieter, ohne dass der Anbieter daraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Waren, steht dem Anbieter der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermehrung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an einer neuen Sache, so sind sich Kunde und Anbieter darüber einig, dass der Kunde dem Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware einräumt. Durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.
6.4 Gegenüber Kunden, die Unternehmen sind, gilt zusätzlich was folgt: Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften und sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, schon jetzt mit allen Nebenrechten an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt diese Abtretung an. Die Abtretung dient der Absicherung offener Forderungen des Anbieters gegen den Kunden. Ungeachtet der Abtretung und unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs durch den Anbieter ist der Kunde berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Auf Verlangen des Anbieters hin verpflichtet sich der Kunde, seine Abnehmer sofort von den Eigentumsrechten des Anbieters und den Abtretungen an den Anbieter zu unterrichten, dem Anbieter die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen und die Überprüfung zu gestatten. Beträge wie Barzahlungen, Überweisungen, Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel, die aus den an den Anbieter abgetretenen Forderungen noch beim Kunden eingehen, verwaltet der Kunde nur treuhänderisch für den Anbieter und sind gesondert zu verwahren und unverzüglich an den Anbieter weiterzugeben. Der Anbieter verpflichten sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder Zahlungseinstellungen gegeben sind.
6.5 In der Rücknahme oder Pfändung von Waren durch den Anbieter liegt nur dann ein Rücktritt, wenn der Anbieter das ausdrücklich erklärt; aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware kann der Anbieter sich freihändig befriedigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen muss der Kunde den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unterrichten; die Interventionskosten trägt der Kunde.
7. Schadenersatz statt Leistung, Fälligkeit bei Annahmeverzug, Einlagerungskosten bei Annahmeverzug
7.1 Im Falle des wirksamen Rücktritts durch den Anbieter ist dieser berechtigt, von dem Kunden Schadensersatz statt Leistung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, im Übrigen in Höhe von 25 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Nachweis, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Im Falle höherer Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen/Bestellungen, bleibt dem Anbieter das Recht vorbehalten, anstelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die Ware nur teilweise abnimmt. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen, bezüglich des nicht abgenommenen Teiles der Ware vom Vertrag zurückzutreten und von dem Kunden Schadensersatz in Höhe von 25 % von derjenigen Kaufsumme zu verlangen, die den Teil der nicht abgenommenen Ware betrifft. Der Nachweis, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Auch hier kann bei Nachweis ein höherer Schaden durch den Anbieter geltend gemacht werden.
7.2 Nimmt der Kunde am vereinbarten Abnahme- bzw. Abruftermin die gekaufte Ware nicht ab, ohne die Erfüllung des Kaufvertrages zu verweigern, wird der Kaufpreis insgesamt abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung sofort fällig.
7.3 Soweit der Abnahmeverzug des Kunden länger als einen Monat andauert, hat der Kunde anfallende Lagerkosten in Höhe von monatlich 15,00 € brutto je genutztem angefangenen Quadratmeter Stellfläche im Lager des Anbieters zu tragen.
7.2 Nimmt der Kunde am vereinbarten Abnahme- bzw. Abruftermin die gekaufte Ware nicht ab, ohne die Erfüllung des Kaufvertrages zu verweigern, wird der Kaufpreis insgesamt abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung sofort fällig.
7.3 Soweit der Abnahmeverzug des Kunden länger als einen Monat andauert, hat der Kunde anfallende Lagerkosten in Höhe von monatlich 15,00 € brutto je genutztem angefangenen Quadratmeter Stellfläche im Lager des Anbieters zu tragen.
8. Sonderrücktrittsrechte
8.1 Der Anbieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und für den Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Entsprechendes gilt, wenn der Lieferant des Anbieters (der nicht zugleich Hersteller ist) die Belieferung mit der bestellten Ware eingestellt hat und der Anbieter die Beschaffung gleichartiger Ware nicht zu vertretbaren Kosten darstellen kann, wobei eine Kostensteigerung auf der Beschaffungsebene von mehr als 50 % als nicht vertretbar gilt. Über die genannten Umstände benachrichtigt der Anbieter den Kunden unverzüglich.
8.2 Der Anbieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Zahlungsanspruch des Anbieters gefährden, insbesondere bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder der Abgabe des Vermögensverzeichnisses.
8.3 Der Anbieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Annahmeverzug ein Jahr andauert.
8.2 Der Anbieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Zahlungsanspruch des Anbieters gefährden, insbesondere bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder der Abgabe des Vermögensverzeichnisses.
8.3 Der Anbieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Annahmeverzug ein Jahr andauert.
9. Mängelgewährleistungsrechte und Garantien
9.1 Dem Kunden stehen die gesetzlich festgelegten Mängelrechte zu. Wählt er (u. a.) den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
9.2 Offensichtliche Mängel soll der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform (Brief, E-Mail oder Telefax) anzeigen, nicht offensichtlich erkennbare Mängel sollte der Kunde dem Anbieter im Eigeninteresse unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
9.3 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel angegeben wurde.
9.4 Es besteht ein Kundendienst. Dieser ist telefonisch erreichbar unter 04791 804 0.
9.2 Offensichtliche Mängel soll der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform (Brief, E-Mail oder Telefax) anzeigen, nicht offensichtlich erkennbare Mängel sollte der Kunde dem Anbieter im Eigeninteresse unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
9.3 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel angegeben wurde.
9.4 Es besteht ein Kundendienst. Dieser ist telefonisch erreichbar unter 04791 804 0.
10. Haftung
10.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.3 Die Einschränkungen der Ziff. 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4 Die sich aus Ziff. 10.1 und 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.3 Die Einschränkungen der Ziff. 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10.4 Die sich aus Ziff. 10.1 und 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Widerrufsbelehrung
11.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Unterpunkt 2 geregelt. In Unterpunkt 3 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Möbelhaus Käthe MEYERHOFF GmbH, Hördorfer Weg 33-37, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Postanschrift: Postfach 12 65, 27702 Osterholz-Scharmbeck, Telefonnummer: 0 47 91 - 804 0, E-Mail-Adresse: info@meyerhoff.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
11.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt, wurden
11.3 Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An [Möbelhaus Käthe MEYERHOFF GmbH, Hördorfer Weg 33-37, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Postanschrift: Postfach 12 65, 27702 Osterholz-Scharmbeck, E-Mail-Adresse: info@meyerhoff.de]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Anbieter ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12.2 Zur Bonitätsprüfung behält sich der Anbieter vor, ggf. bei einer Wirtschaftsauskunftei (insbesondere der Schufa) eine Auskunft über den Kunden einzuholen.
12.3 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
12.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
12.2 Zur Bonitätsprüfung behält sich der Anbieter vor, ggf. bei einer Wirtschaftsauskunftei (insbesondere der Schufa) eine Auskunft über den Kunden einzuholen.
12.3 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
12.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: Juni 2025