Wie geht MEYERHOFF mit den neuen Verordnungen um, und was müssen unsere Besucherinnen und Besucher beachten? Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Besuch unseres Einrichtungshauses in Osterholz-Scharmbeck unserer KÜCHENWELTEN in Bremerhaven und Bremervörde sowie in unserer POLSTERWELT in Bremerhaven ohne Einschränkungen (2G oder 3G-Regelung) möglich.
Zu Ihrem eigenen Schutz und dem unserer Mitarbeiter empfehlen wir Ihnen weiterhin die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.
Wir freuen uns Sie auch weiterhin bei MEYERHOFF herzlich willkommen heißen zu dürfen. Passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Ihr MEYERHOFF-Team
Die aktuelle Situation und der weitere Verlauf ist nicht vorhersehbar. Wir geben unser Bestes, Sie immer auf dem aktuellesten Stand zu halten.
Unser Einrichtungshaus in Osterholz-Scharmbeck, unsere KÜCHENWELTEN in Osterholz-Scharmbeck, Bremerhaven und Bremervörde sowie unsere POLSTERWELT in Bremerhaven sind weiterhin für Sie geöffnet.
Sie können uns weiterhin ohne Termin besuchen. Für unsere KÜCHENWELTEN empfehlen wir Ihnen jedoch vorab einen Termin mit einem Fachberater zu vereinbaren um eine Beratung zu gewährleisten. Gerne können Sie natürlich auch vorab einen Beratungstermin in unserem Einrichtungshaus oder der POLSTERWELT vereinbaren.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt in Niedersachsen und Bremen im Einzelhandel keine 3G- oder 2G-Regel. Ebenfalls entfällt ab sofort die Masken-Pflicht. Zu ihrem eigenem Schutz und dem unserer Mitarbeiter empfehlen wir Ihnen weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Unser Restaurant ist ohne Einschränkungen wieder für Sie geöffnet.
Unsere angewandten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen werden nach den Empfehlungen der Behörden und des Robert-Koch Instituts eingehalten.
Wir haben vollstes Verständnis dafür, wenn Sie aus aktuellem Anlass Ihren Liefer- / Montagetermin verschieben möchten. Kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon: 04791 / 804-0
Wir nehmen unsere Verantwortung Ihnen sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber sehr ernst und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen. Daher dürfen wir keine Haushalte und Gebiete beliefern, bei denen eine behördlich angeordnete Quarantäne besteht.