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Teilnahmebedingungen Einlauf-Eskorte

Veranstalter des Gewinnspiels "MEYERHOFF Einlaufeskorte" ist die Möbelhaus Käthe MEYERHOFF GmbH, Hördorfer Weg 33-37, 27711 Osterholz-Scharmbeck.

Der Gewinn umfasst: 1 Platz von insgesamt 11 Plätzen in der Einlaufeskorte des Bundesliga-Heimspiels des SV Werder Bremen gegen den FC Schalke 04 am Freitag, 08. März 2019. Der Gewinner wird am besagten Tag einen Fußball-Bundesliga-Spieler auf den Rasen im Weser Stadion begleiten.

Dem Gewinner wird mit 1 erwachsenen Begleitung (Erziehungsberechtigtem) kostenlos Einlass ins Weser Stadion gewährt. Dies gilt nur für den 08.03.2019.

Trikots werden für die Einlaufeskorte vom SV Werder Bremen zur Verfügung gestellt. Diese müssen anschließend wieder abgegeben werden. Die Gewinner müssen eigene Fußballschuhe mitbringen!

Die Teilnahme ist ausschließlich online auf dieser Website möglich. Sie erfolgt durch die Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars. Einsendeschluss ist der 15. Februar 2019, 24 Uhr. Die Bewerber können ihre Anmeldung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an MEYERHOFF zu richten.

Die Bewerbung für ein Kind wird stellvertretend durch einen Erziehungsberechtigten eingereicht. Es dürfen nur Bewerbungen für Kinder eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Einlaufeskorte zwischen 7 und 9 Jahren alt sind. Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnahme an der Einlaufeskorte bedarf im Gewinnfall zudem der schriftlichen Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Das Formular für die Zustimmung wird den Gewinnern nach der Ziehung zugesandt. Liegt die Zustimmung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes vor, wird per Losentscheid ein Ersatzgewinner ermittelt.

Die Teilnahme ist selbstverständlich nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verbunden. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns besteht nicht. Der Gewinn ist nicht übertragbar und verfällt im Falle der Nichtinanspruchnahme.

Die Gewinner werden etwa 10 Tage vor dem Spieltag per Losentscheid ermittelt. Sofern ein Gewinner seine Bewerbung widerruft, unter den angegebenen Daten nicht erreichbar ist oder nicht fristgerecht seine Teilnahme bestätigt, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und der Veranstalter ermittelt einen anderen Gewinner per Losentscheid.

Die in den Bewerbungen angegebenen Erziehungsberechtigten werden unmittelbar nach der Ermittlung schriftlich benachrichtigt.

MEYERHOFF behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu verändern, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der MEYERHOFF insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns.

Die erhobenen Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die werden nur im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erhoben, für diesen Zweck gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht.

Sollten einzelne Punkte dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.